Hubig will geleakte E-Mails zur Prüfung von AfD-Verbotsverfahren nutzen
Justizministerin Hubig will prüfen lassen, ob ein AfD-Verbotsverfahren möglich ist, und dafür auch die von Hackern veröffentlichten E-Mails nutzen. In der schwarz-roten Koalition ist ein Verbotsverfahren jedoch umstritten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich dafür aus, ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern prüfen zu lassen. Nach den jüngsten Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sollten dafür aus ihrer Sicht auch die vor Kurzem im Internet veröffentlichten E-Mails herangezogen werden.„Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die
Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen“, betonte Hubig gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die geleakten Mails sollten genutzt werden, „wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern“. Vor rund zwei Wochen hatten unbekannte Hacker ein 281 Gigabyte umfassendes Datenpaket veröffentlicht. Seitdem stehen rund 420.000 E-Mails und fast 50.000 Dokumente im Internet zum Download bereit; die AfD hat Teile des Leaks bestätigt.Hubig
verwies zudem auf die politische Lage in Sachsen-Anhalt, wo im September erstmals ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt worden war. Mitte Dezember soll dort ein neuer Ministerpräsident gewählt werden, für die AfD tritt Ulrich Siegmund an. „Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten war eine Zäsur“, so Hubig. Eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre „nach allem, was sich ermessen lässt, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat“.





